Wirtschaftlichkeitsprüfung bei DiGA
Aufgrund aktueller Kommunikationen von Kassen und Verbänden erreichen uns gehäuft Fragen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung von DiGA-Verordnungen. Wir verstehen die dadurch entstandene Unsicherheit und möchten Ihnen eine klare Einordnung geben.
Kranus Edera, Kranus Lutera und Kranus Mictera sind im DiGA-Verzeichnis gelistete Anwendungen und werden extrabudgetär verordnet. Sie sind nicht Bestandteil der Prüfvereinbarungen nach § 106b SGB V und unterliegen daher grundsätzlich keiner statistischen Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Das Verordnungsvolumen ist somit regulär nicht Gegenstand einer Wirtschaftlichkeitsprüfung. Voraussetzung für eine leitliniengerechte Verordnung ist die Beachtung und Dokumentation von Indikationen und Kontraindikationen.
Vier Aspekte, die Ihnen bei der Verordnung Sicherheit bieten.
Verordnung durch alle niedergelassenen Ärzte
Alle niedergelassenen Ärzte sowie Psychotherapeuten mit Kassensitz können unsere DiGA verordnen. Eine spezielle Facharztrichtung ist nicht vorgeschrieben, die Verordnung sollte jedoch nur im Rahmen der eigenen fachlichen Kompetenz und der zugelassenen Indikation erfolgen.
Sichere Verordnung
Prüfsicherheit bei indikationsgerechter Verordnung und Dokumentation.
- Kranus Edera: Indikation: ICD N48.4 (Impotenz organischen Ursprungs). Absolute Kontraindikationen: instabile Angina pectoris (I20.0) sowie ein Myokardinfarkt innerhalb der letzten vier Monate (I25.20).
- Kranus Lutera: Indikationen: ICD N40 (Prostatahyperplasie, BPH) / ICD N32.8 (Sonstige Krankheiten der Harnblase, OAB). Absolute Kontraindikationen: keine.
- Kranus Mictera: Indikationen: ICD N39.3 (Belastungsinkontinenz) / ICD N39.42 (Dranginkontinenz). Absolute Kontraindikationen: keine.
Qualität und Sicherheit nach BfArM-Standards
Alle DiGAs von uns sind dauerhaft im BfArM-Verzeichnis gelistet und erfüllen damit die gesetzlichen Anforderungen an Qualität, Sicherheit und Datenschutz (§ 33a SGB V).
Extrabudgetär
Weder Arznei- noch Heilmittelbudget werden belastet. Keine Gefahr durch Budgetüberschreitung, da DiGA außerhalb des Richtgrößenvolumens liegen.
Rechtssicher Verordnen: Der juristische Fahrplan für DiGA mit Herrn Dr. Nitz
Die wichtigsten Inhalte des Webinars vom 15.07.26 auf einen Blick:
Kein DiGA-Budget, kein Regressdruck – Anders als bei Arzneimitteln gibt es bei DiGA keine Richtgrößen, keine Durchschnittswert- oder Auffälligkeitsprüfung. Ob eine oder viele DiGA verordnet werden, macht rechtlich keinen Unterschied
Nur 3 Schritte für eine rechtssichere Verordnung – (1) Medizinischer Standard prüfen (Indikation/ICD-10 im DiGA-Verzeichnis), (2) Wirtschaftlichkeitsgebot beachten (bei gleichwertigen Optionen die günstigere wählen, sonst medizinischen Grund angeben), (3) kurz dokumentieren.
Dokumentation bleibt einfach – Kein Aufsatz nötig: Ein kurzer Beleg reicht, dass ICD-10 zur Indikation passt, Kontraindikationen geprüft wurden und ggf. der Grund für eine teurere Option notiert ist.
Einzelfallprüfungen sind selten und die Fristen sind kurz – Eine Prüfung kann erfolgen, ist aber die Ausnahme. Die Einleitung muss spätestens 18 Monate nach Ende des Verordnungsjahres erfolgen, die Entscheidung spätestens 30 Monate danach – klare, überschaubare Zeitfenster.
Verordnung in 4 Schritten
- Schritt 1: Verordnung ausstellen Sie können das Rezept entweder direkt über Ihre Arzneimittelliste/-datenbank oder über das App-Verordnungscenter ausstellen. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Verordnung manuell auf einem Kassenrezept (Muster 16) oder als E-Rezept mit Patientenausdruck mit QR-Code-Token auszustellen. Bitte geben Sie hierbei die PZN an. Achten Sie bei der Verordnung unbedingt auf Indikationen und Kontraindikationen.
- Schritt 2: Rezepttasche und Rezept-Upload Geben Sie Ihrem Patienten die passende GKV- oder PKV- Kranus Health Rezepttasche zusammen mit dem Muster-16-Rezept bzw. Privatrezept mit. Bei E-Rezepten kann zusätzlich ein Patientenausdruck mit QR-Code-Token beigefügt werden. Die Rezepttasche dient als verständlicher Wegweiser und begleitet Ihre Patienten Schritt für Schritt durch den Einlöseprozess. Falls Sie noch keine Rezepttaschen haben, fragen Sie hier gerne Material an: Material anfragen
- Schritt 3: Zugang zur Therapie Bei GKV-Patienten erhält der Patient bzw. die Patientin nach erfolgreicher Einlösung einen Zugangscode von der Krankenkasse. Nach der Aktivierung kann die Therapie unmittelbar begonnen werden. Bei PKV-Patienten erhält Ihr Patient nach dem Hochladen des Rezepts die Zahlungsinformationen sowie den Zugang zur Therapie.
- Schritt 4: Folgeverordnung nach 3 Monaten Überprüfen Sie gemeinsam mit Ihrer Patientin bzw. Ihrem Patienten den Therapieverlauf und berücksichtigen Sie dabei die entsprechenden Abrechnungsziffern. Eine Folgeverordnung ist nach drei Monaten möglich und wird – ebenso wie die Erstverordnung – vollständig erstattet.
Kranus Edera: Verordnungs-Leitfaden
Dieser Leitfaden unterstützt Sie bei der rechtssicheren Verordnung von Kranus Edera bei erektiler Dysfunktion organischen Ursprungs (ICD-10-GM N48.4). Er fasst zusammen, welche Dokumentationsschritte eine valide Diagnosestellung absichern – von der IIEF-5-Erhebung über den Nachweis organischer Risikofaktoren bis zur Indikationskonformität laut BfArM-Verzeichnis.
Darüber hinaus erläutert der Leitfaden das tatsächliche Regressrisiko bei DiGA-Verordnungen: Da Kranus Edera extrabudgetär abgerechnet wird und keiner statistischen Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegt, beschränkt sich ein mögliches Prüfverfahren auf die Einzelfallprüfung nach § 12 SGB V. Für diesen Fall enthält das Dokument konkrete Argumentationsbausteine zur Anfechtung.

Ihre Abrechnungsmöglichkeiten im Überblick
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Für individuelle Fragen und eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns per E-Mail unter info@kranushealth.com oder über die Facharzt-Hotline 089 380 386 39.
Preisfindung DiGA: Wie ist der Prozess?
Im ersten Jahr nach Aufnahme ins BfArM-DiGA-Verzeichnis gilt ein vom Hersteller festgesetzter Preis. Danach verhandeln GKV-Spitzenverband und Hersteller auf Basis des Nutzennachweises einen Erstattungsbetrag.
Warum sind DiGA Preise gerechtfertigt?
DiGA durchlaufen ein reguliertes Zulassungsverfahren beim BfArM mit klinischen Anforderungen, die mit denen klassischer Medizinprodukte vergleichbar sind.
Wie können DiGA das Gesundheitssystem effizienter machen?
DiGA können eine Therapieeskalation vermeiden, die Leitlinientreue stärken und zur Entlastung der Fachärzte beitragen, indem sie eine strukturierte konservative Erstlinienbehandlung ermöglichen.
